Anschlusskosten |
Die Anschlusskosten für Neuanschlüsse entsprechen den anfallenden Kosten für die Erstellung der Anschlussleitung von der Hauptleitung bis zur Übergabestation, abzüglich des Landesbeitrages. Die Kernbohrungen an den Außenmauern des Gebäudes sind auf Kosten und unter Verantwortung des Wärmeabnehmers zu erstellen. |
Mindestanschlussgebühren | 3.000 € |